Als Folge der europäischen Verordnungen und Richtlinien müssen in Deutschland Gesetze erlassen, geändert oder aufgehoben. Im Wesentlichen waren dies bislang:
Der DSA (Digital Services Act) und die P-2-B-Verordnung führten zu einem umfangreichen Gesetzespaket vom 13. Mai 2024 (BGBl. I Nr. 149): Neu erlassen wurde das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und umgekehrt das Telemediengesetz (TMG) außer Kraft gesetzt. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz wurde gestrafft, das Telekommunikationsgesetz geändert und aus dem TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) wurde das TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Gesetz). Durch die Ersetzung des Begriffs „Telemedien“ durch „digitale Dienste“ mussten weitere Gesetze geändert werden.
Wegen des DMA (Digital Markets Act) wurde das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geändert.
Aufgrund des DGA (Data Governance Act) gibt es einen Gesetzentwurf vom 30. September 2024 mit einem neuen „Daten-Governance-Gesetz (DGG)“.
Der Data Act bedarf noch eines deutschen Begleitgesetzes (insbes. zur Bestimmung der deutschen Aufsichtsbehörden). Jetzt liegt neu: seit dem 12.9.2025 ein Referentenentwurf vor.
Auch die KI-Verordnung (AI-Act) bedarf noch eines deutschen Begleitgesetzes (insbes. zur Bestimmung der deutschen Aufsichtsbehörden). Jetzt liegt neu: seit dem 12.9.2025 ein Referentenentwurf vor.
Auch für die eIDAS-Verordnung über digitale Identitäten. bedarf noch eines deutschen Gesetzes. Neu: Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zur Anwendung und Umsetzung des Digital Services Act (BTags-Drs. 20/14037 vom 4.12.2024) sowie BTags-Drs. 20/13735 vom 12.11.2024 zur eIDAS-Verordnung. Neu: Referentenentwurf
DORA hat zum Entwurf eines Finanzmarktdigitalisierungsgesetzes (Entwurf vom 24. April 2024; BTagsDrs. 20/10280) geführt. Neu: Der Bundestag hat am 18.12.2024 das Gesetz in der Fassung des Finanzausschusses (BT-Drs. 20/11178) verabschiedet.
Die NIS-2-Richtlinie muss noch in nationales Recht umgesetzt werden. Neu: Jetzt liegt der "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung" vor. Die zentrale Änderungen betreffen das Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz -BSIG). Zum aktuellen Gesetzentwurf 21/1501 vom 8. September 2025. Neu: Für die öffentliche Verwaltung des Landes Baden-Württemberg erfolgte die Umsetzung durch die "Cybersicherkeitsverordnung - CSVO vom 16. April 2025 (GBl. Nr. 32). Neu: Das BSI hat am 30.9.2025 Empfehlungen zur NIS-2-Geschäftsleitungsschulung veröffentlicht.
Zur Richtlinie 2024/2853 vom 23. Oktober 2024 (Produkthaftung) liegt jetzt neu: ein Referentenentwurf zur Umsetzung vor.
Medienrechtliche Regelungen der Länder im Medienstaaatsvertrag (MStV) zum Rundfunk, Medienplattformen, Medienintermediären und Social Bots.
Neu: Nach dem Koalitionsvertrag vom 9. April 2025 soll das BDSG geändert werden. Die Datenschutzaufsicht soll beim BfDI gebündelt werden und die Datenschutz-Konferenz rechtlich verbindliche Beschlüsse fassen können. Generell will man kleinere und mittlere Unternehmen entlasten, sei es im BDSG oder über die europäische Schiene durch DSGVO-Änderungen.