Als Folge der europäischen Verordnungen und Richtlinien müssen in Deutschland Gesetze erlassen, geändert oder aufgehoben. Im Wesentlichen waren dies bislang:
Der DSA (Digital Services Act) und die P-2-B-Verordnung führten zu einem umfangreichen Gesetzespaket vom 13. Mai 2024 (BGBl. I Nr. 149): Neu erlassen wurde das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und umgekehrt das Telemediengesetz (TMG) außer Kraft gesetzt. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz wurde gestrafft, das Telekommunikationsgesetz geändert und aus dem TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) wurde das TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Gesetz). Durch die Ersetzung des Begriffs „Telemedien“ durch „digitale Dienste“ mussten weitere Gesetze geändert werden.
Wegen des DMA (Digital Markets Act) wurde das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geändert.
Neu: Aufgrund des DGA (Data Governance Act) wurde am 18. Mai 2026 im BGBl. Nr. 141 das Daten-Governance-Gesetz (DGG) vom 12. Mai 2026 veröffentlicht.
Neu: Auch der Data Act (dt. Datenverordnung) bedarf eines deutschen Begleitgesetzes. Das Gesetz vom 26. Mai 2026 wurde als "Datenverordnung-Anwendungs-und-Durchsetzungs-Gesetz – DADG" im BGBl.2026 Nr. 157 veröffentlicht. Aufsichtsbehörde ist zwar die Bundesnetzagentur, aber für die Überwachung des Datenschutzes ist nach § 3 DADG der BfDI zuständig.
Die KI-Verordnung (AI-Act) bedarf eines deutschen Begleitgesetzes (insbes. zur Bestimmung der deutschen Aufsichtsbehörden). Jetzt ist neu im BGBl. Nr. 223 vom 28. Juli 2026 das Gesetz zur "Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz" veröffentlich worden und enthält als Art. 1 das "KI-Marktüberwachungs-und-Innovationsförderungs-Gesetz – KI-MIG", wonach insbes. die Bundesnetzagentur die Aufsichtsbehörde ist.
Auch für die eIDAS-Verordnung über digitale Identitäten bedarf noch eines deutschen Gesetzes. Neu: Seit dem 29. Juli 2026 existiert ein Gesetzenentwurf als Drucksache 21/7408 für ein Digitale Identitätengesetz (DIdG).
Zur Durchführung des CRA – Cyber Resilience Act 2024/2847 über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen liegt als BT-Drucksache 21/6134 vom 26.05.2026 ein Gesetzentwurf vor.
DORA hat zum Entwurf eines Finanzmarktdigitalisierungsgesetzes (Entwurf vom 24. April 2024; BTagsDrs. 20/10280) geführt. Neu: Der Bundestag hat am 18.12.2024 das Gesetz in der Fassung des Finanzausschusses (BT-Drs. 20/11178) verabschiedet.
Die NIS-2-Richtlinie ist jetzt in nationales Recht umgesetzt worden. Die zentralen Änderungen betreffen das Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz -BSIG): Siehe Gesetzblatt Nr. 301 aus 2025. Neu: Für die öffentliche Verwaltung des Landes Baden-Württemberg erfolgte die Umsetzung durch die "Cybersicherkeitsverordnung - CSVO vom 16. April 2025 (GBl. Nr. 32). Neu: Das BSI hat am 30.9.2025 Empfehlungen zur NIS-2-Geschäftsleitungsschulung veröffentlicht. Vom 24. Feb. 2026 stammt ein Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Cybersicherheit mit Änderungen im BPolG, BSI-G, BKA-G und TDDDG.
Zur Richtlinie 2024/2853 vom 23. Oktober 2024 (Produkthaftung) liegt jetzt neu: ein Gesetzesentwurf vom 25.2.2026 zur Umsetzung vor.
Medienrechtliche Regelungen der Länder im Medienstaaatsvertrag (MStV) zum Rundfunk, Medienplattformen, Medienintermediären und Social Bots.
Neu: In Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225 wurde im BGBl. Nr. 139 durch Gesetz vom 12. Mai 2026 in Art. 3 auch das BDSG geändert. Es wird aber erst am 20. November in Kraft treten. § 30 BDSG ("Verbraucherkredite") wurde wesentlich erweitert und statt des gestrichenen § 31 BDSG gilt § 37a BDSG ("Scoring"); die Bußgeldnorm (§ 43) wurde angepasst.